der Rechtsstaat Italien

Italien verabschiedete am 22.12.1947 seine Verfassung, die am 01. Januar 1948 in Kraft trat. Nach dieser Verfassung ist Italien eine demokratische Republik. Neben der Garantie der bürgerlichen Freiheitsrechte erlangt die katholische Kirche, der für ihren Bereich die Unabhängigkeit zugebilligt wird, besondere Erwähnung.

Staatsoberhaupt ist der Staatspräsident, der von beiden Häusern des Parlaments und 58 Vertretern der verschiedenen Regionen in einer gemeinsamen Sitzung für sieben Jahre gewählt wird. Zu seiner Wahl ist in den ersten drei Wahlgängen eine zweidrittel, ansonsten eine absolute Mehrheit, erforderlich. Der Staatspräsident muss mindestens fünfzig Jahre alt sein. Seine Befugnisse sind ähnlich wie beim Bundespräsidenten von Deutschland - im wesentlichen formeller und repräsentativer Art. Jedoch fallen ihm bei der Auflösung des Parlaments und bei der Regierungsbildung besondere Rechte zu. Die Legislative setzt sich aus dem aus zwei Häuser bestehenden Parlament zusammen. Die zwei Häuser sind das Abgeordnetenhaus und dem Senat. Beide Häuser verfügen über das gleiche Initiativ- und Beschlussrecht. Der Senatspräsident hat zugleich die Stelle des stellvertretenden Staatspräsidenten inne. Zu den Aufgaben des Staatspräsidenten gehört es auch, den Ministerpräsidenten zu ernennen, dieser schlägt die restlichen Regierungsmitglieder vor.

Italien verfügt über ein Mehrparteiensystem. Zu den bekanntesten Parteien DC (Democrazia Christiana) die 1942 gegründet wurde, sowie die PCI (Partito Comunista Italiano) die 1921 gegründet wurde. Nebenbei gibt es noch Parteien wie die PSI (Partito Socialista Italiano) mit ihrer Gründung im Jahre 1892, sowie die PSDI (Partito Socialista Democratico Italiano) welche 1947 gegründet wurde. Ausserdem gibt es noch liberale Gruppierungen wie die PLI Partito Liberale Italiano mit dem Gründungsdatum 1922 und der PRI (Partito Repubblicano Italiano) die 1895 gegründet wurde. Aus der Bürgerrechtsbewegung nach dem zweiten Welt entwickelte sich 1955 die PR (Partito Radicale). Zu den rechten Parteien gehört die MSI-DN und MSI (Movimento Sociale Italiano – Destra Nationale und die Movimento Sociale Italiano) die 1940 gegründet wurden. Außerdem gibt es noch die SVP (die Südtiroler Volkspartei) die 1945 gegründet wurde und die Interessen der deutsch sprachigen Volksgruppe in der Region Trentino-Südtirol vertritt. Die grüne Partei Verdi tratt erstmals 1985 regional auf und seit 1987 national. Die italienische Gewerkschaftsbewegung war von Anfang an zersplittert. So gibt es christliche, kommunistische und sozialdemokratische Gewerkschaften.

Italien ist in zwanzig Regionen gegliedert, von denen Sardinien, Sizilien, Trentino-Südtirol, Friaul = Julisch-Venetien und das Aostatal einen Autonomiestatus genießen. Jede dieser Regionen hat einen auf fünf Jahre gewählten Regionalrat und eine von diesem gewählten Regionalregierung, die dem Regionalrat gegenüber verantwortlich sind.

Das höchste Gericht Italiens ist der Verfassungsgerichtshof. Als unabhängiger Gerichtshof überwacht er die Einhaltung de italienischen Verfassung. Das höchste Straf- und Zivilgericht ist, der oberste Kassationsgerichtshof. Darunter folgen für die Strafgerichtsfälle die Berufungs- und Berufungsassisengerichte und die Magistratsgerichte zuständig. Die Eingangszuständigkeit hängt von der schwere der Straftat ab. Für Zivilgerichtsverfahren stehen Berufungsgerichte und verschiedene Untergerichte zur Verfügung. Die Erstzuständigkeit richtet nach dem Wert der Sache. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht aus einem zweistufigen System.

Mit dem Codice civile aus dem Jahre 1942 verfügt Italien über ein modernes Gesetzeswerk. Die italienische Armee verfügt über eine Wehrpflichtarmee und verfügt über eine Gesamtstärke von ca. 400000 Mann. An Reserven stehen in etwa 800000 Mann zur Verfügung. Bei den Paramilitärischen Kräften verfügt Italien über rund 100000 Mann Carabinieri, ca. 50000 Mann Zollwache und etwa 80000 staatliche Sicherheitspolizei.